Wichtiger Hinweis: Diese Seite gibt eine allgemeine, verständliche Orientierung — keine Steuerberatung. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Umsatzsteuer: das Reverse-Charge-Verfahren
Beauftragt ein deutsches Unternehmen mit gültiger USt-IdNr einen niederländischen Frachtführer mit einer Beförderungsleistung, greift für diese B2B-Leistung in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, §13b UStG). Das bedeutet konkret:
- Wir berechnen keine Umsatzsteuer — weder niederländische noch deutsche. Die Rechnung ist netto.
- Sie schulden die Steuer und melden sie im Rahmen Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung an — regelmäßig zeitgleich mit dem Vorsteuerabzug, sodass es für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen in der Regel liquiditätsneutral ist.
- Beide USt-IdNr (unsere und Ihre) stehen auf der Rechnung, dazu der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Was auf der Rechnung steht
- Netto-Betrag ohne Umsatzsteuer
- Unsere niederländische USt-IdNr: NL869609075B01
- Ihre deutsche USt-IdNr
- Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge)"
So lässt sich die Leistung sauber verbuchen und in der Zusammenfassenden Meldung/Voranmeldung korrekt erfassen.
Zoll: innerhalb der EU kein Thema
Niederlande und Deutschland sind beide EU-Mitglieder. Für Warenverkehr zwischen den beiden Ländern gibt es keine Zollabfertigung — eine Sendung von Amsterdam oder Rotterdam nach Köln, Düsseldorf oder ins Ruhrgebiet läuft ohne Zoll.
Import über den Hafen Rotterdam
Zoll wird erst relevant, wenn Ware aus einem Nicht-EU-Land importiert wird — häufig über den Hafen Rotterdam. In dem Fall:
- Die Zollformalitäten wickelt in der Regel Ihr Zollagent oder Spediteur ab (Anmeldung, Einfuhrabgaben, ggf. Einfuhrumsatzsteuer).
- Wir holen nach erfolgter Freigabe ab — im Hafen Rotterdam (Maasvlakte, Botlek, Europoort) — und fahren direkt zu Ihrem Empfänger in Deutschland.
Mehr dazu auf unserer Seite Abholung Hafen Rotterdam.
Häufig gestellte Fragen
Wird Umsatzsteuer berechnet, wenn ich einen niederländischen Frachtführer beauftrage?
Bei einer B2B-Beförderungsleistung an einen deutschen Unternehmer mit gültiger USt-IdNr gilt in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren (§13b UStG): Wir stellen ohne Umsatzsteuer in Rechnung, und Sie führen die Steuer im Rahmen Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung selbst an und ziehen sie regelmäßig zeitgleich als Vorsteuer ab. Für Ihre steuerliche Beurteilung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Was steht auf der Rechnung?
Netto-Betrag ohne Umsatzsteuer, beide USt-IdNr (unsere und Ihre) sowie der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge). So können Sie die Leistung korrekt verbuchen.
Fällt Zoll an, wenn Sie von den Niederlanden nach Deutschland fahren?
Nein. Niederlande und Deutschland sind beide in der EU — es gibt keine Zollabfertigung für Warenverkehr innerhalb der EU. Zoll fällt nur an, wenn Ware aus einem Nicht-EU-Land importiert wird, etwa über den Hafen Rotterdam.
Übernehmen Sie bei Import über Rotterdam die Zollabwicklung?
Die Zollformalitäten wickelt in der Regel Ihr Zollagent oder Spediteur ab. Nach erfolgter Freigabe holen wir die Ware im Hafen ab und fahren direkt zu Ihrem Empfänger in Deutschland.
Frage zu Abrechnung oder Ablauf?
Wir erklären Ihnen gern, wie Auftrag, Rechnung und Ablauf bei uns aussehen — auf Deutsch. Fahrzeug, Festpreis und Zeitfenster bestätigen wir vor Fahrtbeginn.