Zuletzt aktualisiert: 19. Oktober 2026
Dies ist eine Übersetzung. Bei Abweichungen gilt der niederländische Text. Die niederländische Fassung (Algemene Voorwaarden) finden Sie hier.
Aufbau dieser Bedingungen
- Allgemeiner Teil (Artikel 1 bis 19): gilt für alle unsere Leistungen.
- Modul A Transport: Fahrten, Umzüge, Dokumente und Fahrzeuge.
- Modul B Haushaltsauflösungen und Räumungen: Wohnungen, Zimmer und Geschäftsräume ausräumen und übergeben.
- Modul C Geschäftskunden: Geschäftskonten und feste Vereinbarungen.
Für Lagerung, Bestellabwicklung und Versand für Webshops gelten unsere Fulfilment-Bedingungen (auf Niederländisch).
Diese Fassung gilt für Aufträge, die ab dem 19. Oktober 2026 erteilt werden. Für früher erteilte Aufträge gilt die vorherige Fassung (auf Niederländisch).
Allgemeiner Teil
Artikel 1 — Begriffsbestimmungen
In diesen Bedingungen bedeuten:
- Hart voor Transport, wir, uns — die Zipload B.V., handelnd unter dem Namen Hart voor Transport, mit Sitz an der Adresse Jan van Krimpenweg 73, 2031 CH Haarlem, Niederlande, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel, KvK) unter der Nummer 42078890.
- Auftraggeber — die natürliche oder juristische Person, die uns einen Auftrag erteilt oder bei uns ein Angebot anfragt.
- Verbraucher — ein Auftraggeber, der eine natürliche Person ist und nicht im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
- Gewerblicher Auftraggeber — ein Auftraggeber, der im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
- Plattform — die Website hartvoortransport.com und die Webanwendung app.hartvoortransport.nl mit allen Subdomains und Diensten.
- Auftrag — jeder Vertrag zwischen dem Auftraggeber und uns, etwa über eine Fahrt, einen Umzug oder eine Haushaltsauflösung.
- Fahrt — ein Auftrag zur Beförderung von Gütern von einer Abholadresse zu einer Lieferadresse, mit oder ohne Zwischenstopps.
- Umzug — die Beförderung von Umzugsgut, also von Gütern, die als Hausrat oder Einrichtung einer Wohnung oder eines anderen Raums in Gebrauch waren, im Sinne von Artikel 8:1170 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW).
- Haushaltsauflösung (bei Geschäftsräumen: Räumung) — das Ausräumen, Aufräumen und Übergeben einer Wohnung, eines Zimmers oder von Geschäftsräumen, einschließlich des Abtransports dessen, was nicht aufbewahrt wird. Wo diese Bedingungen von Haushaltsauflösung sprechen, gilt dies auch für die Räumung von Geschäftsräumen.
- Unterfrachtführer — ein selbständiger Kurier, Frachtführer oder ein anderes Unternehmen, das wir einschalten, um einen Auftrag ganz oder teilweise auszuführen.
- AVC — die Niederländischen Allgemeinen Beförderungsbedingungen 2002 (Algemene Vervoercondities 2002, AVC), hinterlegt von der Stichting Vervoeradres bei den Geschäftsstellen der Gerichte (Rechtbanken) Amsterdam und Rotterdam.
- Schriftlich — auf Papier, per E-Mail, über die Plattform oder über einen Messenger-Dienst.
Artikel 2 — Geltung und Aufbau
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen von Hart voor Transport und für jede Nutzung der Plattform.
- Sie bestehen aus diesem allgemeinen Teil und drei Modulen. Modul A gilt für Transporte, auch für Umzüge, Dokumente und Fahrzeuge. Modul B gilt für Haushaltsauflösungen. Modul C gilt ergänzend für Geschäftskunden mit einem Konto oder festen Vereinbarungen. Für Lagerung, Bestellabwicklung und Versand für Webshops gelten unsere Fulfilment-Bedingungen (auf Niederländisch).
- Widersprechen sich die Unterlagen, gilt folgende Rangfolge: die schriftliche Auftragsbestätigung oder das Angebot, das Modul, dieser allgemeine Teil und danach die AVC. Zwingendes Recht geht immer vor.
- Die AVC können Sie bei der Stichting Vervoeradres einsehen und speichern: sva.nl/themas/avc-2002 (niederländischer Text als PDF). Auf Anfrage senden wir sie Ihnen kostenlos zu.
- Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
- Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Auftraggebers widersprechen wir ausdrücklich.
- Ist eine Bestimmung nichtig oder wird sie für nichtig erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine zulässige Bestimmung, die der Absicht so nahe wie möglich kommt.
Artikel 3 — Unsere Leistung und Einschaltung Dritter
- Die Zipload B.V., handelnd als Hart voor Transport, ist für jeden Auftrag, auf welchem Weg er auch erteilt wurde, der alleinige Vertragspartner des Auftraggebers. Wir schließen den Vertrag ab und stellen in eigenem Namen Rechnung.
- Wir führen Aufträge mit eigenen Fahrern, Fahrzeugen und Mitarbeitern aus. Wir können einen Auftrag auch ganz oder teilweise von sorgfältig ausgewählten Unterfrachtführern und Hilfspersonen ausführen lassen, etwa von selbständigen Kurieren, anderen Frachtführern und hinzugezogenen Arbeitskräften. Wer einen Auftrag ausführt, bestimmen wir.
- Bei der Beförderung sind wir gegenüber dem Auftraggeber der Frachtführer und bei einem Umzug der Umzugsunternehmer, auch wenn ein Unterfrachtführer die Beförderung tatsächlich ausführt. Für Unterfrachtführer und Hilfspersonen haften wir wie für uns selbst, innerhalb der Grenzen des Gesetzes und dieser Bedingungen. Der Auftraggeber hat keinen Vertrag mit dem Unterfrachtführer und schuldet ihm nichts.
- Wir arbeiten nur mit Unterfrachtführern, die bei der Handelskammer (KvK) eingetragen sind, die gesetzlich erforderlichen Genehmigungen besitzen, für ihre Haftung als Frachtführer versichert sind und sich schriftlich zur Einhaltung unserer Arbeitsanweisungen, zur Geheimhaltung und zu den Datenschutzregeln verpflichtet haben.
- Haushaltsauflösungen führen wir mit unserem eigenen Team unter unserer Leitung aus, bei Bedarf ergänzt durch von uns hinzugezogene Arbeitskräfte. Arbeiten, für die ein Zertifikat erforderlich ist, wie die Entfernung von Asbest, führen wir nicht aus.
Artikel 4 — Zustandekommen des Vertrags
- Unsere Angebote sind freibleibend, sofern darin keine Annahmefrist genannt ist. Ein Angebot ist 14 Tage gültig, sofern darin keine andere Frist genannt ist.
- Ein Auftrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber über die Plattform, per E-Mail oder telefonisch eine Buchung vornimmt oder ein Angebot annimmt und wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben.
- Ein Preis aus dem Preisrechner auf der Plattform ist ein Festpreis für die Fahrt, wie sie angegeben wurde. Weicht die Fahrt von den Angaben ab, zum Beispiel durch andere Adressen, zusätzliche Stopps, mehr oder schwerere Güter oder Wartezeit, berechnen wir den Unterschied nach unseren Tarifen.
- Wir dürfen einen Auftrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Artikel 5 — Preise und Zahlung
- Preise für Verbraucher verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. Preise für gewerbliche Auftraggeber verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Der Preis einer Fahrt hängt vom Fahrzeug, von der Entfernung, von der Anzahl der Stopps und von Zusatzleistungen wie Wartezeit ab. Der Preis einer Haushaltsauflösung steht im Angebot (Modul B).
- Zahlungsfristen:
- Bei einer Buchung mit Online-Zahlung zahlt der Auftraggeber im Voraus.
- Verbraucher zahlen eine Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum.
- Gewerbliche Auftraggeber zahlen eine Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Zahlt der Auftraggeber nicht rechtzeitig, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Wir dürfen ab dem Fälligkeitstag die gesetzlichen Zinsen berechnen, bei gewerblichen Auftraggebern die gesetzlichen Handelszinsen.
- Außergerichtliche Inkassokosten gehen zulasten des Auftraggebers. Für gewerbliche Auftraggeber betragen sie 15 % des offenen Betrags, mindestens 40 €. Für Verbraucher werden sie nach dem niederländischen Erlass über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten (Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten) berechnet und sind erst geschuldet, nachdem der Verbraucher nach Eintritt des Verzugs schriftlich aufgefordert wurde, innerhalb von vierzehn Tagen zu zahlen (Artikel 6:96 BW).
- Wir dürfen eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung verlangen, vor allem bei neuen Auftraggebern und bei Aufträgen mit hohem Wert. Für Haushaltsauflösungen gilt Artikel B14.
- Die Zahlung erfolgt auf die von uns angegebene Weise, etwa per Banküberweisung oder Online-Zahlung.
- Ist der Auftraggeber ein Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und verfügt er über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, geht die Steuerschuld auf den Auftraggeber über (Reverse-Charge-Verfahren, Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG).
- Wartezeit: Je Abhol- und Lieferadresse sind die ersten 15 Minuten Wartezeit inbegriffen. Danach berechnen wir 17,50 € zuzüglich Umsatzsteuer je angefangene Viertelstunde. Die Wartezeit zählt ab dem vereinbarten Zeitpunkt oder, wenn die Ankunft unseres Fahrers später liegt, ab dieser Ankunft bis zum Abschluss des Be- oder Entladens. Wartezeit aus Gründen, die wir zu vertreten haben, berechnen wir nicht.
Artikel 6 — Ausführung des Auftrags
- Wir führen den Auftrag sorgfältig und innerhalb der vereinbarten Zeiten aus.
- Angegebene Zeiten sind Richtwerte und kein Fixtermin, sofern wir nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
- Wir informieren den Auftraggeber so schnell wie möglich über Verzögerungen oder sonstige Änderungen bei der Ausführung.
- Erfüllt der Auftraggeber seine Pflichten nicht, dürfen wir die Ausführung aussetzen.
Artikel 7 — Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet,
- richtige und vollständige Angaben zu den Gütern zu machen, wie Art, Gewicht, Abmessungen und Besonderheiten (zerbrechlich, temperaturempfindlich, gefährlich);
- richtige Adressen anzugeben, mit Ansprechpartnern und Telefonnummern;
- dafür zu sorgen, dass Abhol- und Lieferort für das vereinbarte Fahrzeug gut erreichbar sind. Können wir aus einem Grund auf seiner Seite nicht be- oder entladen, dürfen wir Wartezeit berechnen;
- die Güter zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzuhalten;
- die Güter ordnungsgemäß und beförderungsgerecht zu verpacken;
- die für den Auftrag erforderlichen Dokumente und Genehmigungen bereitzustellen;
- uns Änderungen, die sich auf die Ausführung auswirken, unverzüglich mitzuteilen.
Artikel 8 — Gefährliche, verbotene und wertvolle Güter
- Gefährliche Stoffe, wie ADR-Gefahrgut, Gasflaschen, Akkus und brennbare oder ätzende Flüssigkeiten, befördern wir nur, wenn der Auftraggeber sie vorher gemeldet hat und wir schriftlich zugestimmt haben.
- Gegenstände, deren Besitz oder Beförderung verboten ist, wie Drogen, Waffen, Munition und gestohlene Waren, befördern wir nicht. Haben wir einen entsprechenden Verdacht, dürfen wir den Auftrag abbrechen und die Polizei einschalten.
- Geld, Wertpapiere, Zahlungskarten, Schmuck, Edelmetalle, Kunst, Antiquitäten und andere Güter von hohem Wert befördern wir nur nach unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung (Artikel A4 Absatz 4).
- Der Auftraggeber ersetzt den Schaden, der dadurch entsteht, dass er sich nicht an diesen Artikel hält.
Artikel 9 — Personenbezogene Daten und Geheimhaltung
- Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung.
- Wir, unsere Mitarbeiter und unsere Unterfrachtführer behandeln Informationen, die wir bei einem Auftrag erhalten, wie Adressen, Dokumente und den Inhalt einer Wohnung, vertraulich.
- Fotos und Unterschriften bei Abholung, Ablieferung, Bestandsaufnahme und Übergabe verwenden wir als Nachweis für den Auftrag. Wir veröffentlichen sie nicht ohne Einwilligung.
Artikel 10 — Haftung
- Für Beförderungen und Umzüge richtet sich unsere Haftung nach Artikel A4. Für Haushaltsauflösungen gilt Artikel B15.
- Für andere Leistungen ersetzen wir nur unmittelbare Schäden aufgrund einer uns zurechenbaren Pflichtverletzung, höchstens bis zu dem Betrag, den wir für den Auftrag in Rechnung stellen oder, falls höher, bis zu dem Betrag, den unser Versicherer in diesem Fall auszahlt.
- Mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung ersetzen wir nicht, soweit das Gesetz dies zulässt.
- Die Beschränkungen in diesem Artikel und in den Modulen gelten nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit von uns selbst oder unseren leitenden Mitarbeitern verursacht wurde, und nicht bei Verletzung oder Tod von Personen.
- Einen Schadensersatzanspruch muss der Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten, nachdem er den Schaden entdeckt hat oder bei zumutbarer Sorgfalt hätte entdecken können, schriftlich bei uns geltend machen. Danach erlischt er. Für Beförderungen gelten die Fristen aus Artikel A4 Absatz 7.
- Unsere Mitarbeiter, Unterfrachtführer und Hilfspersonen können sich gegenüber dem Auftraggeber auf dieselben Einwendungen und Haftungsbeschränkungen berufen wie wir.
Artikel 11 — Versicherung
- Fahrten, die wir mit eigenem Fahrer und eigenem Fahrzeug ausführen: Die beförderten Güter sind bis zu einem Wert von 60.000 € je Fahrt versichert. Kommt es bei einer solchen Fahrt zu Schäden an den Gütern oder zu deren Verlust, ersetzen wir den nachweisbaren Schaden bis zu diesem Betrag, im Rahmen der Bedingungen dieser Versicherung, auch wenn unsere Haftung nach Artikel A4 niedriger ist.
- Ist die Ladung mehr als 60.000 € wert oder führt ein Unterfrachtführer die Fahrt aus, melden Sie uns den Wert bitte vor der Fahrt. Eine höhere Deckung können wir für die einzelne Fahrt schriftlich vereinbaren (Artikel A4 Absatz 5).
- Wir empfehlen, wertvolle oder empfindliche Güter selbst zusätzlich zu versichern. Wir können dazu beraten, übernehmen dafür aber keine Verantwortung.
Artikel 12 — Stornierung
- Stornierung einer Fahrt durch den Auftraggeber:
- Eine kostenlose Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt möglich.
- Bei einer Stornierung zwischen 24 und 2 Stunden vor dem Abholzeitpunkt berechnen wir 50 % des vereinbarten Preises, zur Deckung der Kosten der eingeplanten Fahrt.
- Bei einer Stornierung weniger als 2 Stunden vor dem Abholzeitpunkt oder bei Nichterscheinen (No-Show):
- gewerbliche Auftraggeber: 100 % des vereinbarten Preises, weil Fahrer und Fahrzeug dann nicht mehr anderweitig eingesetzt werden können;
- Verbraucher: 100 % des vereinbarten Preises, jedoch nur, soweit die tatsächlich entstandenen Kosten der eingeplanten Fahrt dies rechtfertigen. Der Verbraucher kann eine Aufstellung dieser Kosten verlangen.
- Vergebliche Fahrt: Erreicht unser Fahrer den vereinbarten Ort und kann er dort aus Gründen auf Seiten des Auftraggebers weder abholen noch abliefern, wartet er höchstens 15 Minuten kostenlos. Danach berechnen wir Wartezeit nach Artikel 5. Eine Rück- oder Wiederholungsfahrt berechnen wir gesondert.
- Für die Stornierung oder Verschiebung einer Haushaltsauflösung gilt Artikel B12.
- Stornierung durch uns: Wir dürfen einen Auftrag stornieren, wenn
- kein geeignetes Fahrzeug oder kein geeigneter Fahrer verfügbar ist,
- der Auftraggeber unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat,
- höhere Gewalt vorliegt (Artikel 13) oder
- begründete Zweifel an der Sicherheit unserer Fahrer, Mitarbeiter oder der Güter bestehen.
- Stornieren wir, erstatten wir den bereits gezahlten Betrag vollständig, es sei denn, die Stornierung beruht auf einem Umstand, der in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fällt.
Artikel 13 — Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt ist jeder Umstand außerhalb unseres Einflussbereichs, der die Erfüllung vorübergehend oder dauerhaft verhindert und uns nicht zugerechnet werden kann.
- Dazu gehören in jedem Fall: extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Blockaden, Verkehrsunfälle, schwere Verkehrsstörungen, Brand, Stromausfall und Störungen von Kommunikationsnetzen.
- Während der höheren Gewalt sind unsere Verpflichtungen ausgesetzt. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, dürfen beide Parteien den Vertrag ohne Schadensersatz auflösen.
- Haben wir bei Eintritt der höheren Gewalt bereits einen Teil des Auftrags ausgeführt, dürfen wir diesen Teil gesondert in Rechnung stellen.
Artikel 14 — Widerrufsrecht
- Beförderung: Bei einer Beförderung, auch bei einem Umzug, an einem vereinbarten Datum oder innerhalb eines vereinbarten Zeitraums hat ein Verbraucher nach Artikel 6:230p Buchstabe e des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) kein Widerrufsrecht. Eine kostenlose Stornierung ist jedoch bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt möglich (Artikel 12).
- Haushaltsauflösungen und andere Leistungen: Hat ein Verbraucher eine Haushaltsauflösung oder eine andere Leistung, die keine Beförderung ist, im Fernabsatz (online, per E-Mail oder telefonisch) oder außerhalb unserer Geschäftsräume bei uns bestellt, kann er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.
- Innerhalb dieser 14 Tage beginnen wir nur dann mit der Ausführung, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt. Bei einem außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Vertrag verlangt er dies auf Papier oder per E-Mail. Widerruft er danach, zahlt er einen Betrag, der dem Anteil des Auftrags entspricht, der bereits ausgeführt wurde (Artikel 6:230s Absatz 4 BW). Gegenstände, die bereits abtransportiert wurden, können nicht zurückgegeben werden.
- Das Widerrufsrecht erlischt, sobald der Auftrag vollständig ausgeführt ist, wenn wir auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers innerhalb der 14 Tage mit der Ausführung begonnen haben und der Verbraucher erklärt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Auftrag vollständig ausgeführt ist (Artikel 6:230p Buchstabe d BW).
- Der Verbraucher übt das Widerrufsrecht aus, indem er uns seinen Entschluss mittels einer eindeutigen Erklärung mitteilt, zum Beispiel per E-Mail an info@zipload24.com. Er kann dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
- Das Widerrufsrecht gilt nicht für gewerbliche Auftraggeber.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: Zipload B.V. (Handelsname Hart voor Transport), Jan van Krimpenweg 73, 2031 CH Haarlem, Niederlande, info@zipload24.com
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: …
- Bestellt am: …
- Name des/der Verbraucher(s): …
- Anschrift des/der Verbraucher(s): …
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): …
- Datum: …
(*) Unzutreffendes streichen.
Artikel 15 — Beschwerden
- Gewerbliche Auftraggeber haben Beschwerden über die Ausführung innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Ablieferung oder Übergabe schriftlich per E-Mail an info@zipload24.com zu melden. Diese Frist entspricht den AVC und dem CMR-Übereinkommen (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr).
- Verbraucher haben eine Beschwerde innerhalb angemessener Frist zu melden, nachdem sie den Mangel entdeckt haben. Eine Meldung innerhalb von 2 Monaten nach der Entdeckung ist immer rechtzeitig.
- Beschreiben Sie in der Beschwerde so genau wie möglich, was nicht stimmt, möglichst mit Fotos oder anderen Nachweisen.
- Sichtbare Schäden an Gütern hat der Empfänger bei der Ablieferung sofort dem Fahrer zu melden, mit einem Vermerk auf dem Frachtbrief oder dem Ablieferungsnachweis. Für Haushaltsauflösungen gilt außerdem Artikel B11.
- Wir bestätigen den Eingang einer Beschwerde innerhalb von 2 Werktagen und geben innerhalb von 14 Tagen eine inhaltliche Antwort. Benötigen wir mehr Zeit, teilen wir dies mit.
- Eine Beschwerde setzt die Zahlungspflicht nicht aus, außer für den Teil des Preises, auf den sich die Beschwerde bezieht.
Artikel 16 — Geistiges Eigentum
- Alle Rechte des geistigen Eigentums an der Website, der Plattform, der Software, den Texten, Bildern, Logos, Designs und sonstigen Materialien liegen bei uns oder unseren Lizenzgebern.
- Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf niemand Material der Plattform kopieren, vervielfältigen, verbreiten, veröffentlichen oder Dritten zugänglich machen.
- Der Auftraggeber erhält lediglich ein beschränktes, persönliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Plattform für die Dauer des Vertrags zu nutzen.
Artikel 17 — Anwendbares Recht
- Auf alle Aufträge und auf die Nutzung der Plattform ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
- Das Wiener UN-Kaufrecht (CISG) ist nicht anwendbar.
- Auf die Beförderung sind außerdem anwendbar: bei innerniederländischer Beförderung Abschnitt 2 von Titel 13 von Buch 8 BW und die AVC, bei internationaler Beförderung das CMR-Übereinkommen und die AVC, und bei Umzügen Abschnitt 4 von Titel 13 von Buch 8 BW (Modul A).
Artikel 18 — Streitbeilegung
- Die Parteien versuchen zunächst, eine Streitigkeit gemeinsam zu lösen.
- Gelingt dies nicht, ist ausschließlich die Rechtbank Noord-Holland (Standort Haarlem) zuständig.
- Ein Verbraucher darf die Streitigkeit auch dem Gericht vorlegen, das nach dem Gesetz zuständig ist.
- Für Verbraucher gibt es neben dem Gericht weitere Möglichkeiten:
- ConsuWijzer (niederländische Behörde für Verbraucher und Märkte, ACM) für Informationen und Beratung: consument.acm.nl.
- De Geschillencommissie behandelt Streitigkeiten in Branchen, die ihr angeschlossen sind. Wir sind derzeit keiner bestimmten Stichting Geschillencommissie angeschlossen; ein Verbraucher kann aber selbst eine Beschwerde einreichen oder die Streitigkeit dem zuständigen Gericht vorlegen.
- Die Europäische Kommission entwickelt seit Juli 2025 ein neues digitales Instrument zur alternativen Streitbeilegung (ADR) als Nachfolger der zum 20. Juli 2025 eingestellten OS-Plattform (ODR). Sobald es verfügbar ist, nennen wir es hier.
Artikel 19 — Änderungen der Bedingungen
- Wir dürfen diese Bedingungen ändern oder ergänzen.
- Änderungen geben wir spätestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten über die Website oder per E-Mail bekannt.
- Auf einen Auftrag finden die Bedingungen Anwendung, die galten, als der Auftrag erteilt wurde. Für laufende Vereinbarungen mit Geschäftskunden gelten geänderte Bedingungen ab dem Tag des Inkrafttretens.
- Ist ein Geschäftskunde mit laufenden Vereinbarungen mit der Änderung nicht einverstanden, darf er diese Vereinbarungen zu dem Tag beenden, an dem die Änderung in Kraft tritt.
Transport
Gilt neben dem allgemeinen Teil für Fahrten, Umzüge, Dokumente und Fahrzeuge.
Artikel A1 — Anwendungsbereich
- Dieses Modul gilt für alle Fahrten und Umzüge, auch für die Beförderung von Dokumenten und Fahrzeugen und für den stundenweisen Einsatz eines Transporters oder Koffer-Lkw mit Fahrer.
Artikel A2 — Anwendbare Regeln
- Innerniederländische Beförderung: Abschnitt 2 von Titel 13 von Buch 8 BW und ergänzend die AVC.
- Internationale Beförderung: das CMR-Übereinkommen und ergänzend die AVC.
- Umzüge: die Artikel 8:1170 bis 8:1201 BW.
Artikel A3 — Digitaler Frachtbrief (eCMR)
- Rechtsgrundlage: Wir verwenden einen digitalen Frachtbrief auf der Grundlage des Zusatzprotokolls zum CMR-Übereinkommen über den elektronischen Frachtbrief (eCMR-Protokoll, für die Niederlande seit dem 5. Juni 2008 in Kraft). Für innerniederländische Beförderungen ist der digitale Frachtbrief zudem zivilrechtlich wirksam nach Artikel 3:15a BW und Artikel 156a der niederländischen Zivilprozessordnung (Rv).
- Beförderungen von und nach Belgien: Bei Beförderungen, die Belgien berühren, stellt unser Fahrer zusätzlich einen CMR-Frachtbrief auf Papier zur Unterzeichnung vor Ort aus, entsprechend dem Benelux-Pilotprojekt zum eCMR (verlängert bis zum 9. Juli 2027). Wir bewahren beide Fassungen auf.
- Übermittlung an Absender und Empfänger: Wir senden den digitalen Frachtbrief unmittelbar nach der Unterschrift des Absenders (bei der Abholung) und des Empfängers (bei der Ablieferung) per E-Mail und/oder Nachricht an die bei der Buchung angegebene Nummer und E-Mail-Adresse. Der Tracking-Link ist 30 Tage gültig. Danach können Sie den Frachtbrief über info@zipload24.com anfordern.
- Aufbewahrung: Wir bewahren den Frachtbrief mit allen zugehörigen Daten (Unterschriften, Fotos, Name des Unterzeichners, Metadaten und Protokollereignisse) mindestens 7 Jahre nach dem Ablieferungsdatum auf, gemäß Artikel 52 der niederländischen Abgabenordnung (AWR) und dem eCMR-Protokoll. Dies erfolgt in zwei unabhängigen EU-Clouds: Cloudinary als primärer Speicher und Backblaze B2 als zweites Archiv.
- Integrität: Jedes ausgelieferte Frachtbrief-PDF enthält einen SHA-256-Hash im HTTP-Header
X-eCMR-PDF-Hash. Sie können diesen Hash selbst mit Ihrem Download abgleichen; Änderungen am PDF nach dem Erhalt sind dadurch nachweisbar. - Identität der Unterzeichner: Bei jeder Unterschrift erfassen wir zur Stärkung der Beweislage die IP-Adresse, den Browsertyp, den Zeitpunkt und, nur wenn der Browser dazu die Berechtigung erteilt, den GPS-Standort. Die Rechtsgrundlage finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
- Bestreiten: Wird eine Unterschrift bestritten, können Sie die zugehörigen Metadaten über info@zipload24.com anfordern. Soweit dies zum Schutz der Privatsphäre anderer erforderlich ist, stellen wir diese Daten anonymisiert oder zusammengefasst zur Verfügung.
Artikel A4 — Haftung bei der Beförderung
- Innerniederländisch: Wir haften für Verlust von und Schäden an den Gütern ab dem Zeitpunkt, zu dem wir sie übernehmen, bis zur Ablieferung, außer bei höherer Gewalt und bei den besonderen Risiken nach dem Gesetz und den AVC. Die Entschädigung beträgt höchstens 3,40 € je Kilogramm Rohgewicht der beschädigten oder verlorenen Güter. Bei Verspätung beträgt die Entschädigung höchstens den einfachen Frachtpreis, bei schriftlich vereinbarter Lieferfrist höchstens den doppelten Frachtpreis. Andere Schäden, wie Folgeschäden, ersetzen wir nicht.
- International: Die Entschädigung beträgt höchstens 8,33 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte, SZR) je Kilogramm Rohgewicht (Artikel 23 CMR). Bei Verspätung beträgt die Entschädigung höchstens den Frachtpreis.
- Umzüge: Die Entschädigung beträgt höchstens den Betrag je Umzug, der in oder aufgrund von Artikel 8:1182 BW festgelegt ist. Geld, Wertpapiere, Schmuck und andere Kostbarkeiten nimmt der Auftraggeber selbst mit. Dafür haften wir nur, wenn er sie uns vor dem Umzug gesondert übergeben hat, unter Angabe von Menge und Wert (Artikel 8:1178 BW).
- Wertvolle Güter: Geld, Wertpapiere, Zahlungskarten, Edelmetalle, Schmuck, Kunst, Antiquitäten und Güter mit einem Wert von mehr als 60.000 € je Fahrt befördern wir nur nach unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung. Werden sie dennoch befördert, bleibt unsere Haftung auf die Absätze 1 bis 3 beschränkt. Ein besonderes Interesse an rechtzeitiger Ablieferung, zum Beispiel bei Dokumenten mit einer Frist, ist nur gedeckt, wenn dies nach Absatz 5 vereinbart wurde.
- Höhere Haftung: Gegen einen Zuschlag kann der Auftraggeber einen höheren Wert oder ein besonderes Interesse an der Ablieferung vereinbaren. Dies gilt nur, wenn wir dies vor der Fahrt schriftlich für diese Fahrt bestätigt haben und es im (digitalen) Frachtbrief vermerkt ist (Artikel 8:1106, 8:1107, 8:1183 und 8:1184 BW; Artikel 24 und 26 CMR).
- Vorsatz und Leichtfertigkeit: Die Beschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden durch unser eigenes Handeln oder Unterlassen entstanden ist, und zwar vorsätzlich oder leichtfertig und im Bewusstsein, dass der Schaden wahrscheinlich eintreten würde (Artikel 8:1108 BW). Bei internationaler Beförderung gilt Artikel 29 CMR.
- Meldung und Verjährung: Sichtbare Schäden oder Verluste hat der Empfänger bei der Ablieferung auf dem Frachtbrief oder dem Ablieferungsnachweis zu melden. Nicht sichtbare Schäden hat er innerhalb von 7 Tagen nach der Ablieferung schriftlich zu melden. Geschieht dies nicht, wird vermutet, dass die Güter in gutem Zustand abgeliefert wurden. Ansprüche aus der Beförderung verjähren nach Ablauf eines Jahres.
Haushaltsauflösungen und Räumungen
Gilt neben dem allgemeinen Teil für das Ausräumen, Aufräumen und Übergeben von Wohnungen, Zimmern und Geschäftsräumen.
Artikel B1 — Anwendungsbereich
- Dieses Modul gilt für Haushaltsauflösungen, einschließlich der im Angebot genannten Zusatzleistungen. Eine Haushaltsauflösung ist ein Werkvertrag (aanneming van werk, Artikel 7:750 BW).
- Bringen wir Gegenstände zu einer anderen Adresse, zum Beispiel zu Angehörigen oder in ein Lager, gilt für diese Beförderung Modul A.
Artikel B2 — Verfügungsbefugnis des Auftraggebers
- Der Auftraggeber erklärt, dass er befugt ist, über alle Gegenstände im Objekt zu verfügen: als Eigentümer oder Mieter, im Namen aller Erben, als Testamentsvollstrecker (executeur), Vermögensverwalter (bewindvoerder) oder Insolvenzverwalter (curator), oder aufgrund einer schriftlichen Vollmacht.
- Auf unser Verlangen weist er dies nach, zum Beispiel mit einer Erbrechtsbescheinigung (verklaring van erfrecht), einer Bescheinigung über die Testamentsvollstreckung (verklaring van executele) oder einer Vollmacht.
- Sachen Dritter, wie gemietete oder geleaste Gegenstände, Pflegehilfsmittel und Zähler, meldet er vorab.
- Er stellt uns von Ansprüchen von Erben, Gläubigern, Vermietern und anderen auf die Gegenstände frei, die wir nach dem Auftrag abtransportieren.
- Zweifeln wir an der Verfügungsbefugnis, dürfen wir die Ausführung aussetzen.
- Wir erteilen keine erbrechtliche Beratung. Ob das Abtransportieren, Verkaufen oder Verschenken von Gegenständen Folgen für die Annahme einer Erbschaft hat, beurteilt der Auftraggeber selbst.
Artikel B3 — Angebot und Preis
- Das Angebot beruht auf einer Besichtigung oder auf Fotos, Videos und Angaben des Auftraggebers.
- Das Angebot nennt die Leistungsbeschreibung, das Übergabedatum, die zugrunde gelegten Annahmen (Menge, Stockwerk, Aufzug, Tragestrecke und Parkmöglichkeit) und den Preis.
- Ein Festpreis gilt für das, was im Angebot steht. Stellt sich die Lage anders dar als angegeben, ist der Unterschied eine Mehrleistung (meerwerk).
- Mehrleistungen führen wir erst aus, nachdem wir den Auftraggeber auf die Preiserhöhung hingewiesen haben und er zugestimmt hat (Artikel 7:755 BW).
Artikel B4 — Was wir unter leer, besenrein und übergabebereit verstehen
Sofern das Angebot nichts anderes bestimmt:
- Leer: Alle beweglichen Sachen sind entfernt, außer dem, was als aufzubewahren gekennzeichnet ist. Erd- und nagelfeste Gegenstände (fest mit dem Gebäude oder dem Boden verbundene Teile) bleiben.
- Besenrein: leer, und alle Räume sind frei von Sperrmüll und gefegt, auch Keller, Dachboden, Abstellraum und Garten. Reinigen, Entfernen von Bodenbelag, Schließen von Löchern und Entfernen von Kleberesten gehören nicht dazu.
- Übergabebereit: besenrein, zuzüglich der Übergabeanforderungen des Vermieters oder Käufers, die im Angebot aufgeführt sind.
Artikel B5 — Aufbewahrung
- Was der Auftraggeber behalten möchte, entfernt er vor Beginn, oder er kennzeichnet es deutlich und setzt es auf die Aufbewahrungsliste.
- Nicht gekennzeichnete Gegenstände dürfen wir abtransportieren.
- Sind wir unsicher, fragen wir nach.
Artikel B6 — Eigentum und Abtransport
- Was nicht aufbewahrt wird, geht in unser Eigentum über, sobald wir es mitnehmen.
- Brauchbare Gegenstände bringen wir nach Möglichkeit zu einem Sozialkaufhaus (kringloop) und entsorgen den Rest über anerkannte Verwerter, nach den geltenden Abfallvorschriften.
- Eine Verrechnung des Werts von Gegenständen mit dem Preis gilt nur, wenn das Angebot sie nennt.
Artikel B7 — Fundstücke
- Geld, Wertpapiere, Schmuck, Ausweisdokumente, persönliche Dokumente, Fotos, Briefe und Datenträger werden nicht unser Eigentum.
- Solche Fundstücke legen wir beiseite, dokumentieren sie und übergeben sie gegen Empfangsbestätigung an den Auftraggeber.
- Finden wir so etwas nach der Übergabe, teilen wir dies innerhalb eines Werktags mit und bewahren es 30 Tage auf.
- Waffen, Munition und Drogen melden wir der Polizei.
Artikel B8 — Ausschlüsse und Sicherheit
- Nicht inbegriffen, sofern das Angebot es nicht nennt: Asbest oder asbestverdächtiges Material, gefährliche Stoffe (wie Farbe, Chemikalien, Öl und Gasflaschen) sowie stark verschmutzte, kontaminierte oder von Schädlingen befallene Räume.
- Treffen wir so etwas an oder ist das Arbeiten unsicher, beenden wir diesen Teil der Arbeit und besprechen uns mit dem Auftraggeber.
- Die bereits ausgeführte Arbeit berechnen wir anteilig.
Artikel B9 — Zugang und Versorgung
- Der Auftraggeber sorgt für Zugang und Schlüssel, Licht, Strom und Wasser, die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft (VvE), die Nutzung des Aufzugs und einen Platz zum Beladen.
- Ausnahmegenehmigungen und Genehmigungen, zum Beispiel für einen Container oder Möbellift auf der Straße, gehen zu seinen Lasten.
- Können wir aus einem Grund auf seiner Seite nicht arbeiten, berechnen wir die Wartezeit und eine zusätzliche Anfahrt.
Artikel B10 — Schäden am Objekt
- Schäden, die wir verursachen, melden wir sofort und dokumentieren sie.
- Nicht zu unseren Lasten gehen Schäden, die bereits vorhanden waren und bei der Bestandsaufnahme festgehalten wurden, sowie normale Spuren des Ausräumens, wie Dübellöcher, Verfärbungen hinter Möbeln und Kleberreste.
Artikel B11 — Übergabe
- Nach Abschluss gehen wir gemeinsam mit dem Auftraggeber durch das Objekt oder senden einen Foto- und Videobericht.
- Was nicht stimmt, hat der Auftraggeber bei der Übergabe oder so schnell wie möglich danach zu melden. Ein Verbraucher hat dies innerhalb angemessener Frist nach der Entdeckung zu melden; eine Meldung innerhalb von zwei Monaten ist immer rechtzeitig.
- Wir erhalten die Gelegenheit, zunächst selbst nachzubessern.
Artikel B12 — Stornierung und Verschiebung
- Eine Verschiebung ist bis sieben Tage vor dem vereinbarten Datum kostenlos möglich.
- Storniert der Auftraggeber, berechnen wir:
- mehr als 14 Tage vorher: nur Kosten, die wir bereits an Dritte gezahlt haben;
- 14 bis 7 Tage vorher: 25 % des Preises;
- weniger als 7 Tage vorher: 50 % des Preises;
- weniger als 48 Stunden vorher oder wenn wir am Tag selbst keinen Zugang erhalten: 75 % des Preises.
- Ein Verbraucher zahlt nie mehr als unseren tatsächlichen Schaden. Auf Verlangen schlüsseln wir diesen auf.
- Solange das Widerrufsrecht läuft, gilt Artikel 14.
Artikel B13 — Widerrufsrecht
- Für einen Verbraucher gilt das Widerrufsrecht aus Artikel 14 Absatz 2 bis 6. Möchte er, dass wir innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnen, verlangt er dies ausdrücklich, auf Papier oder per E-Mail.
Artikel B14 — Zahlung
- Bei der Auftragsbestätigung können wir eine Anzahlung von höchstens 30 % des Preises verlangen. Den Rest zahlt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum.
- Auf Verlangen stellen wir die Rechnung auf den Namen des Nachlasses aus, zu Händen des Testamentsvollstreckers.
- Wer im Namen eines Nachlasses oder eines Dritten einen Auftrag erteilt, haftet neben dieser Partei gesamtschuldnerisch für die Zahlung, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
Artikel B15 — Haftung bei Haushaltsauflösungen
- Wir ersetzen unmittelbare Schäden aufgrund einer uns zurechenbaren Pflichtverletzung.
- Je Ereignis beträgt dies höchstens den Betrag, den unser Haftpflichtversicherer auszahlt, zuzüglich des Selbstbehalts. Zahlt der Versicherer nicht aus, beträgt es höchstens 10.000 € oder den Preis des Auftrags, wenn dieser höher ist.
- Schäden durch eine verspätete Übergabe ersetzen wir nur, wenn ein Fixtermin ausdrücklich vereinbart wurde, und dann höchstens bis zum Preis des Auftrags.
- Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit von uns selbst oder unseren leitenden Mitarbeitern und nicht bei Verletzung oder Tod von Personen.
Artikel B16 — Datenschutz bei Haushaltsauflösungen
- Dokumente und Datenträger sehen wir uns nur so weit an, wie nötig ist, um sie zu erkennen.
- Wir geben sie an den Auftraggeber zurück oder lassen sie auf seinen Wunsch sicher vernichten. Datenträger gehen niemals mit darauf befindlichen Daten an ein Sozialkaufhaus.
- Fotos der Bestandsaufnahme und der Übergabe verwenden wir nur für den Auftrag. Wir veröffentlichen sie nicht.
Geschäftskunden
Gilt neben dem allgemeinen Teil und Modul A für gewerbliche Auftraggeber mit einem Konto oder festen Vereinbarungen.
Artikel C1 — Anwendungsbereich
- Dieses Modul gilt für gewerbliche Auftraggeber mit einem Konto auf der Plattform oder mit festen Vereinbarungen, wie festen Routen und regelmäßigen Fahrten.
Artikel C2 — Konto
- Der gewerbliche Auftraggeber hält seine Zugangsdaten geheim. Aufträge, die über sein Konto erteilt werden, gehen zu seinen Lasten.
- Vermutet er einen Missbrauch seines Kontos, teilt er uns dies unverzüglich mit.
Artikel C3 — Angaben zur Ladung
- Der gewerbliche Auftraggeber macht für jeden Auftrag richtige und vollständige Angaben zur Ladung: Art und Zusammensetzung, Gewicht und Abmessungen, Besonderheiten (wie ADR-Gefahrgut, temperaturempfindlich oder zerbrechlich) sowie die Abhol- und Lieferadressen mit Kontaktdaten.
- Er hält die Ladung zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort bereit.
Artikel C4 — Rechnungen bei festen Vereinbarungen
- Bei festen Vereinbarungen dürfen wir wöchentlich oder monatlich abrechnen. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach dem Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Kontaktdaten
Bei Fragen zu diesen Bedingungen erreichen Sie uns unter:
Hart voor Transport (Zipload B.V.)
Jan van Krimpenweg 73, 2031 CH Haarlem, Niederlande
E-Mail allgemein: info@zipload24.com
E-Mail Rechnungen: facturen@hartvoortransport.com
Telefon: +31 6 1508 1713
KvK: 42078890
USt-IdNr.: NL869609075B01